Lesen Sie mehr... Freitag, 11. Januar 2019 / Autor: Admin der ACEA GmbH / Anzahl der Ansichten: 2045 / Kommentare: 0 / Das kann Geld kosten! Seit 01.01. 19 gelten besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (§ 22f UStG) Zeit sich mit den neuen Pflicht zu befassen, die seit 01.01.19 gilt. „Elektronische Markplätze“ sind beispielsweise Ihr Onlineshop. Aber auch Webseiten, auf denen Sie ein Produkt kostenpflichtig zum download anbieten fallen unter diese Regelgung. Kategorien:Onlineshop - eCommerce