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Zeiterfassung - Was das EuGH-Urteil für Arbeitnehmer und Unternehmen bedeutet

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ACEA - Kunden mit SP_Data Personalzeiterfassung auf der sicheren Seite!

Die Stechuhr

ACEA hat noch eine funktionierende Stechuhr! Auf unserem Bild sehen Sie Dirk Kappert mit einer orginalen Stempelkarte beim Stempelvorgang. Das war gestern, nur noch wenige Betriebe arbeiten auf diese Art. Viele Unternehmen haben keine Zeiterfassung im Einsatz, oder können mobil keine Zeiten erfassen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Die ACEA GmbH hat sich auf betriebswirtschaftliche Lösungen und Zutritts- und Videomanagement spezialisiert. Damit erhalten unseren Kunden optimale betriebliche Abläufe und hohe Effizienzsteigerungen.

 

Was bedeutet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzeichnen zu müssen? Wir können die individuellen Anforderungen der Unternehmen bereits heute schon erfüllen. 

 

Das Urteil

Das Urteil des Gerichtshofes vom 14.05.2019 können Sie mit nachfolgendem Link nachlesen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62018CJ0055&qid=1557909912016&from=DE

Wie so oft, ist die Aufregung über das Urteil groß, bedeutet Sie doch in Zukunft die Verpflichtung von Unternehmen ein System zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu nutzen. Dabei wird interessant sein, wie die Ausgestaltung des jeweiligen nationalen Rechts vollzogen wird und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung  die Unternehmen zu befürchten haben. 

 

Übel oder Mehrwert?

Eine betriebliche Arbeitszeiterfassung ist kein notwendiges Übel irgendwelcher Bürokraten in Brüssel oder Berlin, sondern nützlicher und notwendiger Bestandteil eines umfassenden Personalcontrollings. Ebenso ist sie ein Faktor zur Wahrung des betrieblichen Friedens und Instrument zum fairen Umgang zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen.

 

Die Lösung

Wer die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Personalzeiterfassung , dem Mitarbeiterportal oder der MOBIL-App von SP_Data erfasst, erfüllt bereits heute die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen. Unsere  Kunden sind seit Jahren vorbildlich im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeiterfassung unterwegs.

Ob mobil, im Intranet oder klassisch mit einem Zeiterfassungsterminal können unsere Kunden die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch von Fremdfirmen und Dienstleistern, erfassen und auswerten. Dabei spielt natürlich nicht nur die Einhaltung des Arbeitszeitgesetztes eine Rolle, sondern gerade auch die Erfassung abrechnungsrelevanter Daten sowie das Personalcontrolling sind von besonderer Relevanz.

 

Die nächsten Schritte

Wir stellen Ihnen im Rahmen diese Blog-Eintrages alle relevanten Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus können sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an einen unserer Experten wenden. Ihren Wunschtermin können sie hier einfach online reservieren. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei und zeigen Ihnen Möglichkeiten und die nächsten Schritte auf. 

 

Autor: 

Dirk Kappert, Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer der ACEA GmbH begleitet Unternehmen und Organisationen im Bereich HR / Personalsoftware, die mehr als nur abrechnen möchten.

Unsere Kunden sind begeistert von einer flexiblen und skalierbaren Softwarelösung im Bereich HR / Personal. Dabei greift Herr Kappert auf langjährige Projekterfahrung zurück.

 

Bildquelle: ACEA GmbH

 

/ Autor: Dirk Kappert / Anzahl der Ansichten: 3288 / Kommentare: 0 /
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