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/ Autor: Monika Haslbeck / Anzahl der Ansichten: 326 / Kommentare: 0 /

Seit 2020 gilt Pflicht zur elektronischen Archivierung im HR

Wann kann ich mich befreien lassen?

Seit 2020 gilt hierbei eine Pflicht zur elektronischen Aufbewahrung, welche jedoch erst bis 2026 vollständig umgesetzt werden muss. Es besteht die Möglichkeit zur Befreiung von dieser Verpflichtung. Wann kann ich mich befreien lassen? 

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