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Rückwirkende Quellensteuer auf Online-Werbung vorerst vertagt

Rückwirkend bis zu 7 Jahren 15 % Quellensteuer

In den letzten Tagen verblüfften Medienberichte, dass rückwirkend für ausländische Werbedienstleitungen, Quellensteuer seitens bayerischer Finanzämter erhoben würde. Rückwirkend bedeutet hier, bis zu sieben Jahre mit 15 % Prozent.

Beispiel für diese Leistungen sind Werbeanzeigen in  Google Ads.

 

Die IHK München hat das Gespräch mit dem Bayerischen Finanzministerium geführt um Nachteile für den Digital-Standort Bayern abzuwenden.  Nach dem konstruktiven Gespräch (wie IHK mitteilte) sind die betroffenen Fälle in Wartestellung bis eine bundeseinheitliche Verwaltungsauffassung vorliegt.

Detaillierte Informationen sowie die §§ Angaben finden Sie in unserer LInksammlung

 

Neues bereits Mitte März?

Eventuell könnte schon Mitte März bei einer Bund-Länder-Runde eine einheitliche Verwaltungsauffassung erarbeitet werden.

 

 

Bildnachweis: michal-parzuchowski-43274-unsplash

/ Autor: Admin der ACEA GmbH / Anzahl der Ansichten: 1407 / Kommentare: 0 /
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