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Kurzarbeit sichert Jobs

Kurzarbeit ist in der aktuellen Pandemie für viele Unternehmen der einzige Weg Mitarbeiter zu halten und die wirtschaftliche Krise zu überbrücken.

Testen Sie jetzt und nehmen Sie an unseren Workshops teil: 

Neue Funktionen für Kurzarbeitergeld 

Beim Abrechnen des Kurzarbeitergeldes treten Spezialfälle und tarifliche Besonderheiten auf. Diese müssen Sie derzeit noch oft manuell abrechnen. Das ist zeitintensiv und fehleranfällig. Mit dem neuen KUG-Komfortmodul können Sie auch diese Abrechnungen digital erledigen. 

Erweiterung der Lohnartendefinition zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KUG) durch den Arbeitgeber. Diese Leistungserweiterung ist schon in der aktuellen Version enthalten und kann von Ihnen bis zum 30. Juni 2020 ohne Lizenzerweiterung genutzt werden. Falls nach dem 30. Juni 2020 das KUG-Komfortmodul nicht erworben wird, ist weiterhin eine Rückrechnung im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt in die Monate vor Juli 2020 möglich. Die folgenden Funktionen stehen Ihnen zusätzlich mit dem KUG-Komfortmodul rechtzeitig zur Abrechnung Juli 2020 zur Verfügung: 
 

  • Berechnung und Beantragung der Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Reportbuilder-Bericht analog KUG-Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur). Den Erstattungsantrag benötigt der Arbeitgeber, wenn er Entgeltfortzahlung bei angeordneter Quarantäne an den Arbeitnehmer leistet. 
     
  • Wir pflegen für Sie die KUG-Lohnarten. Mit dem KUG-Komfortmodul stehen Ihnen Vorgabelohnarten für das „normale“ Kurzarbeitergeld und verschiedene Varianten von KUG-Arbeitgeberzuschüssen zur Verfügung. Über Mandantenkonstanten können Sie mit derselben Lohnart verschiedene Prozentsätze in unterschiedlichen Mandanten abrechnen. Die Vorgabelohnarten können Sie auch als Kopievorlage für eigene Lohnarten nutzen.   
     
  • Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, dass im Jahr 2020 neue KUG-Leistungssätze in Höhe von 70/77% nach einer KUG-Bezugsdauer von 4 Monaten und 80/87% nach 8 Monaten gelten. Die Rahmenbedingungen sind noch nicht eindeutig definiert, z. B. ob die Bezugsdauer Tag genau gerechnet wird, verschiedene KUG-Zeiträume mit Unterbrechungen zusammengerechnet werden usw. Mit dem KUG-Standardmodul können Sie die verschiedenen KUG-Leistungssätze abrechnen, indem Sie die Anspruchsvoraussetzungen und Zeiträume pro Mitarbeiter selbst überwachen und die jeweiligen KUG-Ausfallstunden dem zugehörigen Leistungssatz zuordnen. Mit dem KUG-Komfortmodul werden wir Ihnen eine komfortable Unterstützung hierfür bieten. Mehr dazu erfahren Sie, sobald seitens der Bundesregierung entsprechende Detailregelungen bekanntgegeben wurden. 


Funktionen, die durch Betriebs- oder Tarifvereinbarungen erforderlich sind, fließen in das KUG-Komfortmodul. Eine eventuell notwendige Funktionserweiterung erfordert in der Regel eine kostenpflichtige Beauftragung. Auch hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. 

 

Wenn Sie an unserem Workshop teilnehmen möchten, melden Sie sich zu unserem Onlineseminar hier an!

 

Autor

Dirk Kappert, Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer der ACEA GmbH begleitet Unternehmen und Organisationen im Bereich HR / Personalsoftware, die mehr als nur abrechnen möchten.

Unsere Kunden sind begeistert von einer flexiblen und skalierbaren Softwarelösung im Bereich HR / Personal. Dabei greift Herr Kappert auf langjährige Projekterfahrung zurück.

 

/ Autor: Admin der ACEA GmbH / Anzahl der Ansichten: 1599 / Kommentare: 0 /
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Kategorien:Personal - HR
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