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1. Gegenstand
a) Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (CD) aufgezeichnete Computerprogramm, die Dokumentation oder die Bedienungsanleitung, sowie sonstiges schriftliches Material. Im folgenden wird der Gegenstand des Vertrages auch umfassend als „Software“ bezeichnet.
b) 'Step Ahead AG' macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Wesentlichen gemäss der begleitenden Dokumentation oder gemäss der Bedienungsanleitung arbeitet.
2. Umfang der Benutzung
a) 'Step Ahead AG' gewährt Ihnen das Recht (im folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie der 'Step Ahead AG' Software auf einem einzelnen Computer, d.h. mit nur einer einzelnen Zentraleinheit CPU, zu benutzen. Die Software wird dann auf dem Computer „benutzt“, wenn sie in den temporären Speicher (d.h. RAM) oder in den permanenten Speicher (z.B. Festplatte, CD ROM oder eine andere Speichervorrichtung) dieses Computers installiert wird.
b) Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem (im folgenden auch als Netzwerk bezeichnet), so ist hierfür eine Netzwerklizenz zu lösen. Der Umfang der Netzwerklizenz richtet sich nach der Anzahl von Benutzern, die maximal und gleichzeitig mit der Software im genau gleichen Netz arbeiten.
3. Besondere Beschränkungen
a) Dem Lizenznehmer ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der 'Step Ahead AG', die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entcompilieren, zu entassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen.
b) Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleihen, aber Sie dürfen die Rechte aus dem bestehenden Lizenzrecht auf eine andere Person übertragen, vorausgesetzt, dass die Person sich mit den Lizenzrechten einverstanden erklärt und dass Sie sämtliche Kopien der Software und das schriftliche Begleitmaterial übertragen.
4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.
5. Vervielfältigung
a) Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen 1.) das Anfertigen nur einer einzigen Reservekopie zu Sicherungszwecken erlaubt, wobei Sie verpflichtet sind, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk der 'Step Ahead AG' anzubringen oder ihn darin aufzunehmen oder 2.) die Software auf eine einzige Festplatte zu übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahren.
b) Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
c) Der Lizenznehmer haftet für alle Urheberrechtsverletzungen, die der 'Step Ahead AG' aus einer Verletzung dieser Vertragbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.
6. Gewährleistung und Haftung der 'Step Ahead AG'
a) 'Step Ahead AG' gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers (CD) die Software im Wesentlichen gemäss der Dokumentation oder der Bedienungsanleitung arbeitet.
b) Sollte die Software fehlerhaft im Sinn der Ziffer 6a) sein, so kann der Erwerber Ersatzleistung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit ab Lieferung verlangen. Er muss dazu die CD, die eventuell mit ihr ausgelieferte Hardware einschließlich der Reservekopie und dem schriftlichen Material und eine Kopie der Rechnung/ Quittung an 'Step Ahead AG' oder an den Partner, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.
c) Die gesamte Haftung und Ersatzleistung von Seiten der 'Step Ahead AG' im Sinne der Ziffer 6a) in Verbindung mit Ziffer 6b) kann nach Wahl der 'Step Ahead AG' entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in der Reparatur oder dem Ersatz der Software entstehen.
d) 'Step Ahead AG' schließt für sich jede weitere Haftung und Gewährleistung bezüglich der Software, der begleitenden Dokumentation und der begleitenden Hardware aus.
e) Weder 'Step Ahead AG' noch die Lieferanten der 'Step Ahead AG' sind für irgendwelche Schäden (hierbei uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu benutzen, entstehen, selbst wenn 'Step Ahead AG' von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. In jedem Fall ist die Haftung auf den Betrag, den der Lizenznehmer für die Lizenz tatsächlich bezahlt hat, beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der 'Step Ahead AG' verursacht wurden.
7. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der 'Step Ahead