Die Lizenzbestimmungen
Der Anwender erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht am oben bezeichneten Lizenz-Gegenstand. Der Anwender erkennt an, dass der Lizenz-Gegenstand geistiges Eigentum des Lizenzgebers ist und bleibt. Das Nutzungsrecht bedeutet keinen Eigentumserwerb an dieser Software. Der Lizenzgeber gestattet dem Anwender die Verwendung der Software auf nur einem Computersystem zu einem Zeitpunkt. Handelt es sich bei dem Lizenz-Gegenstand um eine Netzversion, umfasst der Begriff “Computersystem” alle angeschlossenen Arbeitsplätze, sonst lediglich einen einzelnen Arbeitsplatz. Modifikationen an Programm- oder Datendateien des Lizenz-Gegenstands und/oder der Dokumentation verstoßen gegen diesen Lizenzvertrag und entbinden den Lizenzgeber von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Der Lizenzgeber übernimmt die Gewährleistung gemäß seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fehlerhaft gelieferte Datenträger werden umgehend ersetzt. Die Gewährleistung ist beschränkt auf den oben genannten Computertyp und die angegebene Betriebssoftware. Der Anwender wurde vor der Bestellung über die Leistungsmerkmale des Lizenz-Gegenstands und die darin verwendeten Verfahren informiert. Er erkennt diese ausdrücklich an. Bei vom Anwender nachgewiesenen Produktmängeln behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich eine Nachbesserung vor. Haftung und Schadensersatz aus diesem Vertrag sind beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Lizenzgebühr begrenzt.
Der beim Kauf des Nutzungsrechts ausgelieferte Lizenz-Gegenstand muss vom Lizenzgeber für den Kunden angepasst werden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Anwender diesen Lizenzvertrag vollständig ausfüllt und an den Lizenzgeber sendet. Der Anwender erhält umgehend die angepasste Version. Die beiden oben angegebenen Zeilen der Firmenbezeichnung werden vom Lizenzgeber ausdrücklich für die Verwendung im Lizenz-Gegenstand festgelegt. Jede Änderung ist kostenpflichtig.
Weitere Dienstleistungen des Lizenzgebers sind nur bei Vorliegen eines unterzeichneten Lizenzvertrags möglich. Für die Software-Wartung muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Vom Lizenzgeber gelieferte neue Programmversionen und später gelieferte Zusatzmodule sind ausdrücklich Bestandteil dieses Lizenzvertrags. Falls der Lizenzgeber ein Rückgaberecht für den Lizenz-Gegenstand eingeräumt hat, verzichtet der Anwender auf dessen Ausübung. Die Gewährleistungsbestimmungen bleiben hiervon unberührt. Die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers (AGB) sind ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages.