Bitte beachten Sie im Bereich SP_Personalabrechnung

Dieser Download Bereich steht nur Wartungskunden der Software SP_Personalabrechnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, vor jedem Softwareupdate eine funktionsfähige Datensicherung vorzunehmen!

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Änderungshistorie SP_Data Personalabrechnung April Update 2012g Rel. 041 vom 17.04.2012 - KEIN Pflichtupdate
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Bitte lesen Sie vor Installation des SP_Data Personalabrechnungsupdate diese Änderungshistorie.

Genereller Hinweis: Anwender, die mehrere Produkte der SP_Data im Einsatz haben (z. B. SP_Data Personalabrechnung und SP_Data Personalzeitwirtschaft) sind verpflichtet, für alle Produkte der SP_Data (PA/PZ/MAP) ein Update zu installieren, wenn:

-ein Pflichtupdate für eines der Programme vorliegt

-wenn eines der Programme aktualisiert wird (Ticketlösung, Sonderprogrammierung)

Mit dieser Version muss die Perfidia Version 108 installiert werden. Diese finden Sie auch in unserem Downloadbereich.



Dateigröße 100 K
Abrufe 0
Datum Mo 05.07.2012 @ 02:24
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

SP_Data Personalabrechnung April Update 2012g Rel. 041 vom 17.04.2012 - KEIN Pflichtupdate
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Bitte lesen Sie vor Installation des Updates die Änderungshistorie. Es handelt sich um kein Pflichtupdate.

Genereller Hinweis: Anwender, die mehrere Produkte der SP_Data im Einsatz haben (z. B. SP_Data Personalabrechnung und SP_Data Personalzeitwirtschaft) sind verpflichtet, für alle Produkte der SP_Data (PA/PZ/MAP) ein Update zu installieren, wenn:

-ein Pflichtupdate für eines der Programme vorliegt

-wenn eines der Programme aktualisiert wird (Ticketlösung, Sonderprogrammierung)

Mit dieser Version muss die Perfidia Version 108 installiert werden. Diese finden Sie auch in unserem Downloadbereich.



Dateigröße 101884 K
Abrufe 3
Datum Mo 05.07.2012 @ 02:22
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

PERFIDIA Update v3.20.108
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Für dieie SP_Data Personalabrechnungsversion 2012g Rel.022 vom 13.03.2012 wird diese PERFIDIA Version v3.20.108 benötigt. SP_Data PA Version 2012g Rel. 022 kann nur mit dieser oder neueren Versionen Daten versenden.

Dateigröße 11442 K
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Datum Mi 03.14.2012 @ 05:38
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

Dokumentation 8. Lizenzen Abrufen
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Anleitung für den Lizenzabruf.

Dateigröße 425 K
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Datum Fr 01.20.2012 @ 09:07
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

Checkliste Jahreswechsel SP_Data Personalabrechnung
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Bitte prüfen Sie anhand der Checkliste ob alle Arbeiten zum Jahreswechsel erfolgen.

Dateigröße 20 K
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Datum Do 01.19.2012 @ 05:44
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

AmyUniUpdate.exe - Personal-Archiv-Drucker- Pflicht für das Jahresupdate 2012
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Für das neue Bescheinigungswesen muss der neue Personal-Archiv-Drucker an jedem Arbeitsplatz installiert werden. Den neuen Personal-Archiv-Drucker

(AmyuniUpdate.exe) finden Sie in unserem Downloadbereich auf der Homepage.

 

Achtung: Für die Installation der AmyuniUpdate.exe benötigen Sie ggf. lokale Admin-Rechte. Bitte wenden Sie sich an Ihren Administrator.



Dateigröße 5941 K
Abrufe 19
Datum Do 01.19.2012 @ 05:40
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

Informationen zum Jahresupdate SP_Data PA 2012
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Informationen zum Jahresupdate 2012 von SP_Data.

Dateigröße 674 K
Abrufe 17
Datum Do 01.19.2012 @ 03:05
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

Leitfaden Bescheinigungswesen
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Leitfaden zu dem neuen Modul ‚Bescheinigungswesen‘

welches allen SP_Data PA Anwendern bis 30.06.2012 kostenlos freigeschaltet ist.

Weitere Bescheinigungen werden später integriert.

 Die mehrheitlich angefragten Bescheinigungen werden – nach

Abschluss der Befragung - ab Juli 2012 in das Modul aufgenommen.

Ab 01.07.2012 steht die erweiterte Funktionalität als kostenpflichtiges Modul zur Verfügung.



Dateigröße 921 K
Abrufe 11
Datum Do 01.19.2012 @ 03:02
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

Leitfaden Meldecenter 2012
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Leitfaden zum neuen Meldecenter ab 2012 in SP_Data PA

Dateigröße 1175 K
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Datum Do 01.19.2012 @ 02:52
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

Leitfaden GKV-Meldungen /Sozialausgleich
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Dokumentation zum neuen Meldewesen GKV/Sozialausgleich ab 2012.

Dateigröße 205 K
Abrufe 6
Datum Do 01.19.2012 @ 02:50
Autor christine Dlask
E-Mail support@acea.de
    

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Wichtige Updateinformation

Online-Updates enthalten zusätzliche Funktionen und Berichte. Diese sind neben den gesetzlichen Änderungen in diesem Update enthalten, das Sie im Rahmen des Software-Wartungsvertrages bekommen. Das Update sollte nicht durchgeführt werden, wenn Sie mit der Abrechnung oder dem Monatsabschluss beschäftigt sind, sondern nur, wenn Sie nicht unter Zeitdruck stehen.
Laden Sie bitte die zur Verfügung gestellte(n) Datei(en). Speichern Sie die geladenen Dateien in Ihr SP_Lohn-Verzeichnis, in dem sich auch Ihre splohn.exe befindet. Standardgemäß ist dies "\Programme\SP_Data\Lohn" oder "\Programme\SPlohn", kann aber variieren (Server oder- Einzelplatzlösung).
Wichtig: Führen Sie jetzt eine Datensicherung der Programmdateien und der Datenbank durch!! Diese Datensicherung unterliegt ausschließlich Ihrer Verantwortung. Mit dem jeweiligen Update müssen  auch eventuell weitere SP_Data Softwareprodukte zwingend aktualisiert werden! In SP_Lohn im Hilfe-Menü, Info, Version wird angezeigt, über welche Access-Version Sie verfügen, wie Ihre Datenbank heißt und in welchem Ordner SP_Lohn installiert ist. Beenden Sie SP_Lohn auf allen Arbeitsplätzen, starten Sie den Windows-Explorer und doppelklicken Sie im SP_Lohn Programmordner auf gesamtup.exe. Diese Anwendung entpackt und installiert die geladenen Dateien automatisch.Nach dem Update muss SP_Lohn neu gestartet werden, um eventuelle Datenbankänderungen durchzuführen und die Access-Berichte zu aktualisieren. Dieser Vorgang kann je nach Mitarbeiterzahl einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wichtig: Falls Sie mit der SP_Lohn-Netz-Version arbeiten darf während des Update-Vorgangs SP_Lohn auf keinem anderen Rechner gestartet werden!!!

Gerne sind wir Ihnen beim Einspielen der Updates behilflich. Bitte kommen Sie diesbezüglich mit entsprechendem Vorlauf auf uns zu.

Die Lizenzbestimmungen

Der Anwender erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht am oben bezeichneten Lizenz-Gegenstand. Der Anwender erkennt an, dass der Lizenz-Gegenstand geistiges Eigentum des Lizenzgebers ist und bleibt. Das Nutzungsrecht bedeutet keinen Eigentumserwerb an dieser Software. Der Lizenzgeber gestattet dem Anwender die Verwendung der Software auf nur einem Computersystem zu einem Zeitpunkt. Handelt es sich bei dem Lizenz-Gegenstand um eine Netzversion, umfasst der Begriff “Computersystem” alle angeschlossenen Arbeitsplätze, sonst lediglich einen einzelnen Arbeitsplatz. Modifikationen an Programm- oder Datendateien des Lizenz-Gegenstands und/oder der Dokumentation verstoßen gegen diesen Lizenzvertrag und entbinden den Lizenzgeber von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.

Der Lizenzgeber übernimmt die Gewährleistung gemäß seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fehlerhaft gelieferte Datenträger werden umgehend ersetzt. Die Gewährleistung ist beschränkt auf den oben genannten Computertyp und die angegebene Betriebssoftware. Der Anwender wurde vor der Bestellung über die Leistungsmerkmale des Lizenz-Gegenstands und die darin verwendeten Verfahren informiert. Er erkennt diese ausdrücklich an. Bei vom Anwender nachgewiesenen Produktmängeln behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich eine Nachbesserung vor. Haftung und Schadensersatz aus diesem Vertrag sind beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Lizenzgebühr begrenzt.

Der beim Kauf des Nutzungsrechts ausgelieferte Lizenz-Gegenstand muss vom Lizenzgeber für den Kunden angepasst werden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Anwender diesen Lizenzvertrag vollständig ausfüllt und an den Lizenzgeber sendet. Der Anwender erhält umgehend die angepasste Version. Die beiden oben angegebenen Zeilen der Firmenbezeichnung werden vom Lizenzgeber ausdrücklich für die Verwendung im Lizenz-Gegenstand festgelegt. Jede Änderung ist kostenpflichtig.

Weitere Dienstleistungen des Lizenzgebers sind nur bei Vorliegen eines unterzeichneten Lizenzvertrags möglich. Für die Software-Wartung muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Vom Lizenzgeber gelieferte neue Programmversionen und später gelieferte Zusatzmodule sind ausdrücklich Bestandteil dieses Lizenzvertrags. Falls der Lizenzgeber ein Rückgaberecht für den Lizenz-Gegenstand eingeräumt hat, verzichtet der Anwender auf dessen Ausübung. Die Gewährleistungsbestimmungen bleiben hiervon unberührt. Die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers (AGB) sind ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages.