Die Anlagenbuchhaltung ist in das Rechnungswesen integriert. Dies bedeuted, dass beispielsweise auch die AHK bei einer Kreditorenzahlung mit Skonto automatisch berichtigt werden! Die Erfassung in der Finanzbuchhaltung fordert nur das Kriterium Neuzugang oder Teilzugang. Somit ist gewährleistet, dass die Rechnungserfassung auch von Mitarbeitern mit wenig Anlagenbuchhaltungskenntnissen ordnungsgemäß bedient werden kann. Die Bearbeitung des Neuerwerbs erfolgt durch den qualifizierten Buchhalter.
Diese Integration begeistert unsere Anwender und stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar.